Karina Sopp, Josef Baumüller, Oliver Scheid

Nachhaltigkeitsberichterstattung

2. Aufl. 2022

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01852-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67892-9

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Nachhaltigkeitsberichterstattung (2. Auflage)

III Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung (§ 289b HGB)

1 Abgrenzung der berichtspflichtigen Unternehmen

Der Kreis der Unternehmen, die ihre Lageberichterstattung um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern haben, wird in § 289b Abs. 1 HGB abgegrenzt. Dieser sieht drei kumulativ zu erfüllende Kriterien vor:

Zu Kriterium 1: § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB regelt die Größenklasse der „großen Kapitalgesellschaft“; eine solche liegt dann vor, wenn zum Abschlussstichtag mindestens zwei der folgenden drei Größen überschritten sind:

  • 20 Mio. € Bilanzsumme;

  • 40 Mio. € Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag;

  • im Jahresdurchschnitt 250 Arbeitnehmer.

Im Verhältnis zu dem darauffolgenden Kriterium 2 ist es von wesentlicher Bedeutung, dass § 289b Abs. 1 Nr. 1 HGB nicht auf § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB verweist. § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB sieht vor, dass kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften i. S. des § 264d HGB stets als große Kapitalgesellschaften gelten. Die in Kriterium 1 genannten Größen würden für kapitalmarktorientierte Ka...

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