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BFH Urteil v. - IV R 111/79 BStBl 1982 II S. 655

Gesetze: EStG 1971 § 5 Abs. 3 Nr. 2AktG § 152 Abs. 9 Nr. 2

Rechnungsabgrenzungsposten für Stillegungsprämie nach dem Mühlenstrukturgesetz

Leitsatz

Für die aus der Zahlung einer Abfindung nach dem MühlStruG vom (BGBl I, 2098) sich ergebende Verpflichtung, die Mühle stillzulegen und für 30 Jahre den Mühlenbetrieb nicht wiederaufzunehmen, ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 655
MAAAA-91761

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 22.07.1982 - IV R 111/79

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