Online-Nachricht - Montag, 14.11.2022

Gesetzgebung | Dezember-Soforthilfe im Gas und Wärmebereich (BMWK)

Der Bundestag hat am das Gesetz über die sog. Dezember-Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden beschlossen. Damit sollen Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh im Monat Dezember spürbar entlastet werden. Der Bundesrat hat dem Vorhaben am zugestimmt.

Folgende Regelungen sind geplant:

  • Haushalte sowie KMU, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas im Jahr verbrauchen, sollen für Dezember 2022 eine Entlastung erhalten. Diese soll auf Grundlage eines Zwölftels des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des für Dezember 2022 vereinbarten Gaspreises errechnet werden.

  • Hilfsweise soll für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas zunächst die Pflicht entfallen, im Dezember 2022 die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. Beträge, die Letztverbraucher dennoch zahlen, sind vom Lieferanten in der nächsten Rechnung zu berücksichtigen.

  • Im Bereich Wärme soll aufgrund anderer Marktgegebenheiten als bei Gas eine einmalige Entlastung für den Dezember in Form eines pauschalen Betrags erfolgen. Dieser soll sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemessen, zuzüglich eines Anpassungsfaktors in Höhe von 20 Prozent zur Abbildung von zwischenzeitlichen Preissteigerungen.

Bei Mietverhältnissen sind verschiedene Besonderheiten zu beachten, die Sie in den FAQ des BMWK (Stand 10.11.2022), Seite 3 nachlesen können.

Hinweis:

Das Gesetz soll am im Bundesrat abschließend beraten werden und danach schnellstmöglich in Kraft treten.

Nachricht aktualisiert am , 11:45 Uhr: Der Bundesrat hat dem Vorhaben am zugestimmt. Das Gesetz kann nun nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.

Quelle: BMWK, Pressemitteilung v. 10.11.2022 (il)

Fundstelle(n):
NWB TAAAJ-26109