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BFH Urteil v. - VII B 3/81 BStBl 1982 II S. 34

Gesetze: BGB § 133AO 1977 § 120 Abs. 2 Nr. 4MinöStG i d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl I 1978, 1669) MinöStG i d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl I 1978MinöStG i d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl I 1978, 1669) 1669) § 9 Abs. 1

Entsprechende Auswertung des § 133 BGB bei der Auslegung von Verwaltungsakten und dessen Nebenbestimmungen

Leitsatz

1. Bei der Auslegung einer Verfügung der Behörde kommt es gemäß dem entsprechend anzuwendenden § 133 BGB nicht darauf an, was die Behörde mit ihren in der Verfügung enthaltenen Erklärungen gewollt hat, sondern darauf, wie der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärungen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte.

2. Die mit der Bewilligung eines Steuerlagers gemäß § 120 Abs. 2 Nr. 4 AO 1977 verbundene Auflage, für die Steuern Sicherheit zu leisten, kann selbständig vollzogen und selbständig angefochten werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 34
DAAAA-91712

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 25.08.1981 - VII B 3/81

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