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BFH Urteil v. - VI R 139/78 BStBl 1982 II S. 156

Gesetze: EStG § 26 Abs. 1 und 2

Der nach Durchführung der Zusammenveranlagung im Rechtsbehelfsverfahren gestellte einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung kann wirksam sein

Leitsatz

Ehegatten können sich von einem gemeinsam gestellten Antrag auf Zusammenveranlagung auch noch im Rechtsbehelfsverfahren gegen den daraufhin ergehenden Einkommensteuerbescheid durch einen einseitigen Antrag auf getrennte Veranlagung lösen, sofern dieser Antrag nicht als wirtschaftlich oder steuerlich sinnlos ins Leere geht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 156
UAAAA-91686

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 28.08.1981 - VI R 139/78

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