Gesetze: EStG 1975 § 11EStG 1975 § 20 Abs. 1 Nr. 1EStG 1975 §§ 43 bis 45EStG 1977 § 52 Abs. 1 Sätze 3 und 4KapStDV 1975 § 6 Nr. 1
Zum Zeitpunkt des Zuflusses der Gewinnausschüttung einer GmbH
Leitsatz
Beschließen die Gesellschafter einer GmbH im Jahr 1977 für das am abgelaufene Wirtschaftsjahr eine Gewinnausschüttung und verschieben sie den Auszahlungstag um mehr als ein Jahr, kann es bei der Entscheidung der Frage, wann einem der Gesellschafter der Ausschüttungsbetrag zugeflossen ist, darauf ankommen, ob und ggf. welche Vorschriften die Satzung der Gesellschaft über Gewinnabhebungen und -auszahlungen enthält.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1982 II Seite 139 AAAAA-91684
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