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BFH Urteil v. - VI R 98/77 BStBl 1981 II S. 158

Gesetze: EStG 1971/1974 §§ 33, 33a

Auch Leibrenten mit entgeltlich erworbenem Rentenstammrecht sind in vollem Umfang anzurechnen

Leitsatz

1. Unter die nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG anzurechnenden "anderen" Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, fallen alle Leistungen, die keine Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG sind, auch wenn sie zusätzlich vom Unterstützungspflichtigen oder dessen Ehefrau erbracht werden.

2. Nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG sind Leibrenten in vollem Umfang auch dann anzurechnen, wenn das Rentenstammrecht entgeltlich erworben wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 158
NAAAA-91577

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 17.10.1980 - VI R 98/77

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