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BFH Urteil v. - I R 50/76 BStBl 1980 II S. 477

Gesetze: KStG 1968 § 6 Abs. 1 Satz 2HGB §§ 335 ff.GmbHG § 13

Zur Frage der Angemessenheit der Gewinnanteile der stillen Gesellschafter einer GmbH, die gleichzeitig Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH sind

Leitsatz

1. Die Beteiligung der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH an dem Handelsgeschäft der Kapitalgesellschaft als stille Gesellschafter ist gesellschaftsrechtlich wirksam möglich und auch steuerrechtlich anzuerkennen.

2. Unangemessen hohe Gewinnanteile der stillen Gesellschafter können verdeckte Gewinnausschüttungen i.S. des § 6 Abs. 1 Satz 2 KStG sein.

3. Die Angemessenheit der Gewinnanteile der stillen Gesellschafter hängt - je nach den Verhältnissen des Einzelfalles - u.a. ab von den erbrachten Kapitalleistungen und deren Verzinsung, den eingegangenen Risiken, dem Arbeitseinsatz und den Ertragsaussichten des Unternehmens, sowie unter Umständen von der Dringlichkeit des Kapitalbedarfs und der wirtschaftlichen Bedeutung der Kapitalzuführung. Maßgebend sind die Wertverhältnisse in dem Zeitpunkt, in dem der Maßstab der Gewinnverteilung von den Gesellschaftern vereinbart worden ist.

4. Die Grundsätze, die die Rechtsprechung zur Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung bei Familienpersonengesellschaften aufgestellt hat, können nicht angewendet werden auf die Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung zwischen einer GmbH und stillen Gesellschaftern, die zugleich Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 477
VAAAA-91518

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Nutzungsdauer:
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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 06.02.1980 - I R 50/76

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