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BFH Urteil v. - VI R 118/76 BStBl 1980 II S. 257

Gesetze: BerlinFG § 28

Bei Nettolohnzahlung ist die Kürzung der einbehaltenen Lohnsteuer um die Berlinzulage nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, daß die Berlinzulage im vereinbarten Nettolohn tatsächlich enthalten ist

Leitsatz

Die nicht nachprüfbare Behauptung des Arbeitgebers, er habe mit seinen Arbeitnehmern eine Nettolohnvereinbarung des Inhalts geschlossen, daß im ,,Nettolohn'' die Berlinzulage mitenthalten sein solle, rechtfertigt nicht die Kürzung der abzuführenden Lohnsteuer um aus dem Nettolohn errechnete Berlinzulagebeträge.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 257
YAAAA-91488

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 12.12.1979 - VI R 118/76

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