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BFH Urteil v. - VI R 165/77 BStBl 1980 II S. 205

Gesetze: EStG 1975 § 3 Nr. 9

Steuerliche Behandlung von Abfindungen für Beträge, auf die der Arbeitnehmer bei Auflösung des Dienstverhältnisses noch keinen arbeitsrechtlichen Anspruch hatte; laufende Beträge als Abfindungen

Leitsatz

1. Abfindungen i.S. des § 3 Nr. 9 EStG 1975 können auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber dem früheren Arbeitnehmer für die Zeit nach Auflösung des Dienstverhältnisses Beträge zahlt, auf die dieser bei Fortbestand des Dienstverhältnisses einen Anspruch gehabt hätte, der aber durch die Auflösung zivilrechtlich weggefallen ist.

2. Auch wenn laufende (wiederkehrende) Beträge gezahlt werden, können "Abfindungen" vorliegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 205
KAAAA-91484

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Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 11.01.1980 - VI R 165/77

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