Online-Nachricht - Donnerstag, 27.10.2022

Gesetzgebung | Bundesrat stimmt reduzierter Umsatzsteuer auf Gas sowie steuerfreier Inflationsausgleichsprämie zu

Der Bundesrat hat am der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zugestimmt. Darüber hinaus billigte die Länderkammer die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu einer Höhe von 3.000 Euro.

Mit dem "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" treten die folgenden Maßnahmen in Kraft:

  • Vom bis beträgt die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und die Lieferung von Fernwärme statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.

  • Zusätzlich zum Arbeitslohn geleistete Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation werden bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen bewertet. Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet und gilt vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes () bis zum .

Hinweis:

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt rückwirkend zum in Kraft.

Nähere Einzelheiten zur Inflationsausgleichsprämie können Sie nachlesen bei Weber, BBK 20/2022 S. 938.

Zur befristeten Umsatzsteuersatzsenkung hat das BMF den Entwurf eines Schreibens veröffentlicht, welches noch keine Angaben zur befristeten Senkung der Umsatzsteuer auf die Lieferung von Fernwärme enthält (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 23.9.2022). Diese Regelung wurde erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eingefügt.

Quellen: BR-Drucks. 476/22 sowie BundesratKOMPAKT, Meldung v. 7.10.2022 (il)

Nachricht aktualisiert am : Das "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" wurde am im BGBl. I S. 1743 verkündet. (il)

Fundstelle(n):
NWB CAAAJ-23501