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BVerwG 23.02.2000 11 C 3/99

Erschließungsbeitragsrecht; | Ermittlung der Fremdfinanzierungskosten

Das Verfahren, bei der Berechnung der Fremdfinanzierungsquote von den Gesamtausgaben des Vermögenshaushalts für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Zuwendungen und Zuschüsse für diese Zwecke vorab abzuziehen, entspricht den rechtlichen Anforderungen von § 128 Abs. 1, § 130 Abs. 1 BauGB, wenn die in Abzug gebrachten Einnahmen im Vermögenshaushalt haushaltsrechtlich wirksam zugunsten bestimmter Vorhaben zweckgebunden sind. Es ist mit dem aus § 128 Abs. 1, § 130 Abs. 1 BauGB folgenden Gebot einer möglichst wirklichkeitsgerechten Kostenermittlung unvereinbar, für die Ermittlung der Fremdfinanzierungskosten bei der Zinsberechnung für die Folgejahre nicht auf die Fremdfinanzierungsquote des Haushaltsjahres, in dem der Erschließungsaufwand entstanden ist, sondern auf die jeweilige Quote der Folgejahre abzustellen. Fre...

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