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BFH Urteil v. - VI R 129/77 BStBl 1979 II S. 474

Gesetze: EStG 1972 §§ 9 Abs. 1, 12 Nr. 1

Zur Art und zum Umfang der Tätigkeit eines Berufskraftfahrers am Betriebssitz, die eine regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des Abschnitts 25 Abs. 2 LStR am Betriebssitz begründen kann

Leitsatz

1. Bei einem Berufskraftfahrer kann sich die regelmäßige Arbeitsstätte am Betriebssitz des Arbeitgebers befinden, wenn sich aus der Häufigkeit des Aufenthalts am Betriebssitz und dem Umfang der dortigen Verrichtungen ergibt, daß der Betriebssitz trotz der ausgedehnten Reisetätigkeit beruflicher Mittelpunkt des Fahrers ist (Anschluß an , BFHE 126, 454, BStBl II 1979, 148).

2. Ob ein Getränkeverkaufsfahrer seine regelmäßige Arbeitsstätte am Betriebssitz des Arbeitgebers hat, hängt von den im Einzelfall vorliegenden Verhältnissen ab. Der Betriebssitz kann insbesondere dann regelmäßige Arbeitsstätte sein, wenn der Fahrer dort nachweislich in regelmäßiger Wiederkehr z.B. Lade- oder Lagerarbeiten zu verrichten und über den Getränkeverkauf abzurechnen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 474
IAAAA-91424

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 11.05.1979 - VI R 129/77

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