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BFH Urteil v. - V R 101/78 BStBl 1979 II S. 362

Gesetze: UStG 1967 § 2 Abs. 2

Die Rechtsprechung zu den sogenannten "organschaftsähnlichen Verhältnissen" bei der Umsatzsteuer wird aufgegeben

Leitsatz

1. Eine Personengesellschaft des Handelsrechts kann nicht i.S. des § 2 Abs. 2 UStG unselbständig sein. An der vom Reichsfinanzhof begründeten (Urteil vom V 25/39, RFHE 50, 34, RStBl 1941, 320) und vom Bundesfinanzhof übernommenen (Urteile vom V 245/61 S, BFHE 81, 506, BStBl III 1965, 182; vom V 35/64, BFHE 89, 3, BStBl III 1967, 499, und vom V R 26/68, BFHE 104, 118, BStBl II 1972, 235) Rechtsprechung zu den sog "organschaftsähnlichen Verhältnissen" wird nicht festgehalten.

2. Eine Kommanditgesellschaft kann auch dann nicht unselbständig i.S. von § 2 Abs. 2 UStG sein, wenn ihr persönlich haftender Gesellschafter eine juristische Person ist, die den einzigen Kommanditisten der Kommanditgesellschaft zum alleinigen Gesellschafter hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 362
UAAAA-91407

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 08.02.1979 - V R 101/78

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