Zuwendung, Nießbrauch, Berechtigung auch den anderen Ehegatten
Leitsatz
Die Übertragung eines Grundstücks gegen Zurückbehaltung eines Nießbrauchs zugunsten des Schenkers und seiner Ehefrau stellt
keine Zuwendung zugunsten der Ehefrau dar, wenn sich aus den tatsächlichen Umständen eine Alleinberechtigung des Ehemannes
dadurch ergibt, dass die Mieterlöse auf ein nur diesem zustehendes Konto fließen, dieser mit den Mitteln eigenes Vermögen
anspart und keine Zahlungsbewegungen zugunsten der Ehefrau erkennbar sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 821 Nr. 10 ErbBstg 2019 S. 269 Nr. 11 ErbStB 2019 S. 130 Nr. 5 NWB-EV 2019 S. 177 Nr. 5 ZAAAH-11173
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FG Münster, Urteil v. 14.02.2019 - 3 K 2098/16 Erb
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