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Investitionsabzugsbetrag bei Personengesellschaften
Darf der „Wechsel“ vom Gesamthands- zum Sonderbetriebsvermögen zu Gewinnverlagerungen unter den Gesellschaftern führen?
[i]BFH, Beschluss v. 15.11.2017 - VI R 44/16 NWB AAAAG-73188 Der NWB AAAAG-73188 entschieden, dass eine begünstigte Investition i. S. des § 7g EStG auch dann vorliegt, wenn der Gesamthandsgewinn der Gesellschaft um den Investitionsabzugsbetrag gemindert wurde, die begünstigte Investition jedoch später im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters getätigt wird. Der Investitionsabzugsbetrag sei deshalb nicht rückwirkend aufzulösen. Als eine Art obiter dictum (nicht entscheidungserhebliche Randbemerkung) hat der BFH ausgeführt, die gewinnerhöhende Zurechnung, die § 7g Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung verlangt, sei in voller Höhe im Sonderbetriebsvermögen des anschaffenden Gesellschafters vorzunehmen. Leider hat er sich nicht dazu geäußert, und vermutlich nicht klar gesehen, dass diese buchmäßige Behandlung zu einer nicht wieder rückgängig gemachten Gewinnverlagerung führt, und zwar in Höhe des anteiligen Investitionsabzugsbetrags von den übrigen Gesellschaftern auf den die Anschaffung tätigenden Gesellschafter. Diese Gewinnverlagerung lässt sich jedoch bei einer sachgerechten buchmäßigen Behandlung (Auflösen des Investitionsabzugsbetrags als Erhöhung de...