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Gewinnrealisierung durch Abschlagszahlungen bei langfristiger Fertigung
Ausdehnung des Anwendungsbereichs der jüngsten BFH-Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung
[i]Broemel/Endert, Die Realisation von Gewinnen bei Abschlagszahlungen, BBK 6/2015 S. 262 NWB EAAAE-86193 Häufig erstrecken sich die Leistungen aus Werk- oder Werklieferungsverträgen über mehrere Bilanzperioden, z. B. bei großen Bauaufträgen, Erstellung von Groß- und Werksanlagen, Bau von Wasserkraftwerken usw. Es stellt sich bei diesen Aufträgen die Frage, wann der – hier unterstellte – Auftragsgewinn als realisiert auszuweisen ist. Dieses Thema hat aktuell auch durch das im Dezember 2014 veröffentlichte für Unruhe gesorgt. Nach Auffassung des BFH sind Gewinne bei Planleistungen eines Architekten oder Ingenieurs bereits als realisiert anzusehen, wenn [i]BMF, Schreiben vom 13. 5. 2015 - IV C 6 - S 2130/15/10001 NWB QAAAE-94318 und vom 29. 6. 2015 - IV C 6 - S 2130/15/10001 NWB RAAAE-91610 der Anspruch auf eine Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI 1996 entstanden ist. Das IDW hat sich zwischenzeitlich kritisch gegen die Auffassung des BFH gewandt. Nunmehr hat aber das BMF mit zwei Schreiben vom und den Anwendungsbereich der BFH-Entscheidung auch noch erheblich ausgedehnt. Der Beitrag erörtert die zum Teil unterschiedlichen handelsrechtlichen Meinungspositionen und zeigt die praktischen Folgen aufgrund der Ausdehnung des Anwendungsbereichs durch das BMF. ...