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Umsatzsteuer | Vorerst keine Steuernachforderung bei Bauleistenden – § 27 Abs. 19 Satz 2 UStG möglicherweise verfassungswidrig
Als erstes Gericht hat sich das im Rahmen eines AdV-Verfahrens zur Rückabwicklung von Bauträgerfällen geäußert. Gegenstand des Verfahrens waren Bauleistungen, die der Antragsteller im Jahr 2009 an Bauträger ausgeführt hat. Die Bauträger hatten zunächst entsprechend der damaligen Verwaltungsauffassung die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 2 UStG erklärt. Nachdem der (BStBl 2014 II S. 128) entschieden hatte, dass § 13b UStG in derartigen Fällen nicht anwendbar sei, forderten die Bauträger die zu Unrecht geschuldete Steuer vom Finanzamt zurück. Das Finanzamt setzte daraufhin die Steuer gegen den Antragsteller fest. Dieser weigerte sich, berichtigte Rechnungen an die Bauträ...