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Nießbrauch am Gesellschaftsanteil einer GmbH & Co. KG
Nießbrauch ist nicht gleich Nießbrauch. Der Nießbrauch am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft unterscheidet sich wesentlich von dem verbreiteteren und einfacheren Nießbrauch an einem Grundstück.
Die Grundsätze des Sachenrechts müssen mit denen des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts abgestimmt werden, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen. Gleichwohl spielt der Nießbrauch am Anteil einer Personengesellschaft eine wichtige Bedeutung in der Beratungspraxis vor allem bei der vorweggenommenen Erbfolge.
Mehr zum Thema Nießbrauch sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: