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Gewerblicher Grundstückshandel durch Zurechnung der Verkäufe von Personengesellschaften oder Gemeinschaften
Auch wenn ein Stpfl. in eigener Person kein einziges Objekt veräußert, kann er allein durch die Zurechnung der Grundstücksverkäufe von Personengesellschaften oder Gemeinschaften einen gewerblichen Grundstückshandel betreiben (Bezug: § 15 Abs. 2 EStG).
Seit dem Beschluss des Großen Senats des NWB RAAAA-95319 (BFHE 178 S. 86, BStBl 1995 II S. 617) sind bei der erforderlichen Gesamtwürdigung, ob ein Stpfl. einen gewerblichen Grundstückshandel unterhält, alle Tätigkeiten von Personengesellschaften/Grundstücksgemeinschaften auf dem Gebiet des Grundstückshandels zu berücksichtigen, an denen der Stpfl. als Gesellschafter/Gemeinschafter beteiligt war bzw. ist. Grundstücksgeschäfte einer als solchen vermögensverwaltenden Gesellschaft können auf der Ebene des Gesellschafters auch dann im Wege der Umquali...