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Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer und kein Ende
EuGH fordert strenge Nachweise
[i]EuGH, Urteil v. 30. 6. 2011 - Rs. C-262/09, Meilicke II NWB YAAAD-61703; FG Köln, Vorlagebeschluss v. 14. 5. 2009 - 2 K 2241/02 NWB OAAAD-24672 Nachdem der EuGH in der Manninen-Entscheidung (v. - Rs. C-319/02 NWB UAAAB-79423) zum finnischen Steuerrecht die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei grenzüberschreitenden Dividendenzahlungen ausgesprochen hatte, wurde auf Vorlage des FG Köln das bis 2001 geltende deutsche Körperschaftsteueranrechnungsverfahren für europarechtswidrig erklärt (, Meilicke I NWB FAAAC-39375). Nach der Meilicke-Entscheidung ist der deutsche Fiskus verpflichtet, inländischen Anteilseignern die ausländische Körperschaftsteuer zu erstatten, die auf einer Gewinnausschüttung von einer im EU-Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft ruht. Der EuGH hatte jedoch offen gelassen, wie die Anrechnung in der Praxis erfolgen soll. Das FG Köln sah sich daher [i]Intemann, NWB 14/2008 S. 1245; ders., NWB 28/2009 S. 2120veranlasst, den EuGH in der Rechtssache Meilicke erneut anzurufen (Vorlage des NWB OAAAD-24672). Das FG Köln fragte in seiner Vorlage an, in welcher Höhe ausländische Körperschaftsteuer anzurechnen ist und wie d...