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Zustimmung des Steuerpflichtigen während tatsächlicher Verständigung in Betriebsprüfungen
Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs
[i]BGH, Beschluss v. 22. 10. 2009 - IX ZR 237/06 NWB SAAAD-31806 Der beklagte Steuerberater unterliegt in der besprochenen Entscheidung mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof und bleibt auf Schadensersatz haftbar für die Verletzung nebenvertraglicher Schutzpflichtverletzungen aus dem Mandatsverhältnis (hier: Schlecht- bzw. Falschberatung). Mit seinem Einwand, die tatsächliche Verständigung mit der Finanzverwaltung [i]Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, NWB Verlag, 4. Aufl. 2006, ISBN: 978-3-482-50564-5führe zu einer Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs als haftungsausfüllender Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch, konnte er nicht durchdringen. Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs nicht doch in bestimmten Fallkonstellationen der tatsächlichen Verständigung in Betracht kommen muss.
I. Zugrunde liegender Sachverhalt
[i]Im Streitfall bestand ein DauermandatIm vorliegenden Fall umfasste das Mandatsverhältnis die Abgabe der laufenden steuerlichen Erklärungen einer GmbH sowie einer GbR, an welcher auch die Alleingesellschafterin der GmbH hälftig beteiligt ist. Das zwischen den Mandanten (GbR und GmbH) begründete Mietverhältnis wurde nicht vertragsgemäß durchgeführt, weshalb das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung...