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FG München Urteil v. - 5 K 942/07 EFG 2010 S. 216 Nr. 3

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1EStG § 1 2 Nr. 1 S. 2 LuftVerkV § 82

Einkünfteerzielungsabsicht bei Leerstand einer Gewerbeimmobilie

Werbungskosten bei Erweiterung einer Privatpilotenlizenz (CVFR-Berechtigung)

Leitsatz

1. Bei Leerstand einer Gewerbeimmobilie entfällt die Einkünfteerzielungsabsicht nur dann nicht, wenn der Steuerpflichtige ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen unternimmt. Bei einem Überangebot an Gewerbeimmobilien in einer wirtschaftsschwachen Region sind erhebliche Anforderungen an steuerlich relevante Vermietungsbemühungen zu stellen.

2. Werbungskosten liegen bei der Erweiterung einer Privatpilotenlizenz durch Erwerb einer sog. CVFR-Berechtigung nur dann vor, wenn eigene Flugerfahrungen unmittelbar Voraussetzung für die Berufsausübung sind. Nur für die beruflichen Zwecke „förderlich” reicht nicht aus.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStZ 2010 S. 60 Nr. 3
EFG 2010 S. 216 Nr. 3
EStB 2010 S. 111 Nr. 3
ZAAAD-33279

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FG München, Urteil v. 17.09.2009 - 5 K 942/07

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