OFD Münster

Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG bei Betrieben gewerblicher Art; Ruhen von Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 AO

Kurzinformation Körperschaftsteuer Nr. 2/2006

Bezug:

Unter Bezugnahme auf die Verfügung der Oberfinanzdirektionen Münster und Düsseldorf vom (S 2836 – 6 – St 33 – 33) (siehe Bezugsverfügung), wird mitgeteilt, dass zwischenzeitlich zu der Frage, ob im Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art Einlagen der Trägerkörperschaft zur Verlustabdeckung aus Jahren vor dem Systemwechsel zu berücksichtige sind, mehrere finanzgerichtliche Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) Münster anhängig sind (Az.: X K 1491/05 Kap; X K 2378/05 Kap).

Die OFD bittet daher in gleich gelagerten Fällen die Rechtsbehelfsverfahren nach § 363 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) ruhend zu stellen.

OFD Münster v.

Fundstelle(n):
ZAAAB-75532