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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 1668/01

Gesetze: GG Art. 4 Abs. 1GG Art. 140 WRV Art. 137 Abs. 6 i.V.m. WRV Art. 136 Abs. 3 S. 1 WRV Art. 136 Abs. 3 S. 2 EStG § 39 Abs. 6

Eintragung der Nichtzugehörigkeit zu einer kirchensteuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft auf der LSt-Karte

Negative Bekenntnisfreiheit

Eingeschränkt durch die Garantie einer geordneten Besteuerung i.V.m. dem behördlichen Fragerecht nach der (Nicht-)Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft

Ausweis der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte 1998

Leitsatz

Auch ein Homosexueller hat es zu dulden, dass seine Nichtzugehörigkeit zu einer kirchensteuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft durch „–„ auf der LSt-Karte kenntlich gemacht wird (Anschluss an das Urteil des Senats vom 24. November 1998 – 13 K 4538/97, EFG 1999, 299; rechtskr.).

Fundstelle(n):
ZAAAB-09510

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Finanzgericht München, Urteil v. 30.07.2001 - 13 K 1668/01

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