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Gewerbliche Mitunternehmerschaft
Teil II: 10 weitere prüfungs- und praxisrelevante Fälle zu ausgewählten Schwerpunkten in der einkommensteuerlichen Besteuerung
Die Besteuerung von gewerblichen Mitunternehmerschaften war in den zurückliegenden schriftlichen StB-Prüfungen häufig Gegenstand der Ertragsteuerklausur (Teil Einkommensteuer). In Teil I dieser Fallstudie (SteuerStud 9/2020 S. 571, NWB BAAAH-51095) wurden daher bereits die Schwerpunkte „Vorliegen einer gewerblichen Mitunternehmerschaft“ sowie „Gewinnermittlung und Gewinnverteilung“ behandelt. Der nachfolgende Teil II thematisiert abschließend „Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)“ und die „Veräußerung eines (Teil-)Mitunternehmeranteils“.
I. Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)
1. Grundlagen
a) Handelsrecht
Ein Kommanditist haftet im Außenverhältnis für Schulden der Kommanditgesellschaft (KG) grds. nur bis zur im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (vgl. §§ 161 Abs. 1 HGB, 171 Abs. 1 HGB i. V. mit § 172 Abs. 2 HGB). Eine weitere Inanspruchnahme im Außenverhältnis ist ausgeschlossen, sofern der Kommanditist die entsprechende Einlage geleistet und nicht wieder zurückerhalten hat (§ 171 Abs. 1 Halbsatz 2 HGB i. V. mit § 172 Abs. 4 HGB).
Handelsrechtlich sind für einen Kommanditisten zwei Kapitalkonten (bzw. „Kapitalanteile“) vorgesehen:
Auf einem Kapitalkonto werden die Einlage sowie spätere Verlus...