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Grundsteuerreform: Auswirkungen der Einführung einer Öffnungsklausel
Rückholung der Gesetzgebungskompetenz auf Umwegen
Mit dem Gesetzespaket zur verfassungsgerichtlich gebotenen Neuregelung des grundsteuerlichen Bewertungsrechts, das neben dem Grundsteuer-Reformgesetz v. (BGBl 2019 I S. 1794) auch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes v. (BGBl 2019 I S. 1546 – Festschreibung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer, Verortung einer Länderöffnungsklausel im Wege sog. Abweichungsgesetzgebung) sowie das Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung v. (BGBl 2019 I S. 1875 – sog. Grundsteuer C) umfasst, hat der Gesetzgeber von seiner konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht. Mit der Öffnungsklausel wird den Ländern die Befugnis zu umfassenden abweichenden landesrechtlichen Regelungen und damit das Recht zu abweichenden Regelungen nach Art. 72 Abs. 3 GG eingeräumt. Der nachfolgende Beitrag untersucht, wie solche abweichenden landesrechtlichen Regelungen aussehen könnten und welche Folgen sich daraus ergeben. Auch wird der Frage nachgegangen, ob eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform realistisch ist.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) können Sie unter NWB NAAAH-30144 ein Tool zur Berechnung der Grundsteuer nach der...