Lohnsteuernachforderung für Jubiläumszuwendungen:
Überschreitung der Freigrenze von 110 € – Einbeziehung der An-
und Abreisekosten zu auswärtiger Betriebsveranstaltung in die Berechnung
des geldwerten Vorteils
Leitsatz
Bei dem durch den auswärtigen Ort einer Feier zur Ehrung der Jubilare notwendig gewordenen Bustransfer der Arbeitnehmer handelt
es sich um Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung ohne eigenen Konsumwert, die nicht in die Berechnung
des geldwerten Vorteils einzubeziehen sind und daher nicht die Überschreitung der Freigrenze von 110 € nach R 19.5 LStR 2008
auslösen können.
Für die Beurteilung von Reisekosten zu einer solchen Betriebsveranstaltung als geldwerter Vorteil kommt es nicht entscheidend
darauf an, ob der Arbeitgeber oder die Arbeitnehmer selbst die Anreise organisieren.
Derartige beruflich veranlasste Reisekosten führen bereits deshalb nicht zu einer Bereicherung der Arbeitnehmer, weil sie
wie steuerfreier Werbungskostenersatz zu behandeln sind.
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGD:2018:0222.9K580.17L.00
Fundstelle(n): BB 2018 S. 1110 Nr. 20 BBK-Kurznachricht Nr. 15/2018 S. 702 DB 2018 S. 1444 Nr. 24 DStR 2018 S. 6 Nr. 51 DStRE 2019 S. 337 Nr. 6 EFG 2018 S. 966 Nr. 11 KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 6 KÖSDI 2018 S. 20781 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 22/2018 S. 1582 StB 2018 S. 163 Nr. 6 YAAAG-82252
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Online-Dokument
FG Düsseldorf, Urteil v. 22.02.2018 - 9 K 580/17 L
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