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Das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG)
Auswirkungen auf private Kapitalanleger
Das InvStRefG vom hat erhebliche Auswirkungen auf die private Kapitalanlage. Neben der ab 2018 ohne Übergangsregelung und Bestandsschutz in Kraft tretenden, neuen Investmentfondsbesteuerung enthält das Gesetz erhebliche, bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2016 zur Anwendung kommende Restriktionen im Bereich der Anrechnung von Kapitalertragsteuer. Kapitalanleger müssen ihre Portfolien frühzeitig im Hinblick auf die neuen Steuerregeln überprüfen und ggf. Vermögensumschichtungen vornehmen, um steuerlichen Nachteile zu vermeiden.
Aufgrund des neuen investmentsteuerlichen Doppelbesteuerungssystems kombiniert mit den pauschalierten Teilfreistellungen auf Anlegerebene sollten bestehende Fondsanlagen dahingehend überprüft werden, ob diese Produkte die Voraussetzungen für die jeweilige Teilfreistellung erfüllen bzw. im Hinblick auf die Teilfreistellungen optimiert sind.
Im Vergleich zur geltenden Rechtslage werden insbesondere thesaurierende Fonds durch eine moderate „Vorabpauschalen-Besteuerung“ i. V. mit dem Wegfall der aufwändigen Besteuerung „ausschüttungsgleicher Erträge“ attraktiver.
Handlungsbedarf besteht insbesondere auch bei...