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Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei
Die wesentlichen Änderungen und Auswirkungen
[i]Deutsch-türkisches DBA vom 19. 9. 2011 unter NWB YAAAE-42597Mit dem Ziel alle mit Deutschland bestehenden Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) an die aktuellen OECD-Standards anzupassen, kündigte Deutschland das bestehende DBA mit der Türkei vom mit Wirkung zum . Das neu verhandelte DBA Türkei 2011 trat im September 2011 rückwirkend zum in Kraft. Mit der neuen Fassung ist als eine der wichtigsten Änderungen die Definition [i]Mustereinspruch zur Anwendung des § 50d Abs. 8 EStG auf das alte DBA Türkei unter DokID NWB XAAAD-31596der Betriebsstätte in Artikel 5 – in Anlehnung an das UN-Musterabkommen – um Dienst- und Beratungsleistungen erweitert worden. Nunmehr besteht durch die Begründung einer Betriebsstätte bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen die Möglichkeit der Besteuerung für den Tätigkeitsstaat. Von Bedeutung ist auch die Erweiterung der abkommensberechtigten Personen um den Kreis der Personengesellschaften. Zudem wurden Verbesserungen im Bereich der gegenseitigen Hilfeleistung und des Informationsaustausches vorgenommen.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB YAAAE-50175 eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen im DBA Türkei von 2011 gegenüber dem deutsch-türkischen Abkommen von 1989 aufgerufen werden.
I. Einleitung
[i]Auch gegenseitige Hilfeleistung und Informationsaustausch wurden erweitertDas neue DBA Türkei wurde in Anlehn...