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Abgeltungsteuer und die Verlustverrechnung gem. § 15b EStG
Verlustverrechnungsbeschränkung für Steuerstundungsmodelle
Zum kam es bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen zum Systemwechsel zur Abgeltungsteuer. Einkünfte aus Kapitalvermögen sollen danach grds. nicht mehr in die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einbezogen werden. Es stellt sich nun die bislang ungeklärte Frage, welche Auswirkungen dies auf die Verlustverrechnungsbeschränkung für Steuerstundungsmodelle in der Rechtsform einer Personengesellschaft (geschlossener Fonds) oder in der Form eines Einzelinvestments nach § 15b EStG hat. Dabei ist insbesondere zweifelhaft, ob Kapitaleinkünfte bei der Berechnung der Nichtaufgriffsgrenze des § 15b Abs. 3 EStG weiterhin zu berücksichtigen sind und ob und inwieweit Kapitaleinkünfte bei der Feststellung der verrechenbaren Verluste nach § 15b EStG noch zu berücksichtigen sind. Der nachfolgende Beitrag zeigt mögliche Lösungsansätze auf.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB YAAAC-37526 der infoCenter-Beitrag „Steuerstundungsmodelle, § 15b EStG” aufrufbar.
I. Berechnung der 10-%-Grenze des § 15b Abs. 3 EStG
[i]Keine Auswirkung bei gewerblichen SteuerstundungsmodellenDie Verlustverrechnungsbeschränkung für Steuerstundungsmodelle kommt nach § 15b Abs. 3 EStG nur zur Anwendung, wenn innerhalb der Anfangsphase das Verhältnis de...