Abweichung vom BFH: Liebhaberei bei krassem Verlust
Leitsatz
Bei einer auf Dauer angelegten Fremdvermietung einer Ferienwohnung ist - anders als der IX. Senat des BFH es meint - nicht
grundsätzlich und typisierend von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen, wenn die Mieteinnahmen in einem krassen Missverhältnis
zu den Schuldzinsen stehen bzw. absehbar ist, dass ein Totalüberschuss nicht erwirtschaftet werden kann (Abweichung von , BStBl. II 2005, 754 und , BStBl. II 2005, 692).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 973 Nr. 16 INF 2006 S. 211 Nr. 6 YAAAB-77482
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