Vorsätzliche Steuerhinterziehung bei Nichterklärung steuerpflichtiger Zinsen aus Geldanlagen in der Türkei
Leitsatz
In der Nichterklärung ausländischer Zinseinkünfte aus – dem Quellensteuerabzug unterliegenden – Geldanlagen bei einer türkischen
Bank liegt ohne entgegenstehenden Tatbestandsirrtum eine vorsätzliche Steuerhinterziehung, wenn der Steuerpflichtige angesichts
in sich widersprüchlicher Werbeaussagen der Bank nicht auf die inländische Steuerfreiheit der Erträge vertrauen kann und ungeachtet
sich aufdrängender Zweifel weder qualifizierte Auskunftspersonen zu Rate zieht noch der Finanzbehörde die für die rechtliche
Einordnung relevanten Tatsachen mitteilt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1660 Nr. 21 IWB-Kurznachricht Nr. 23/2005 S. 1103 NWB-Eilnachricht Nr. 23/2006 S. 1929 YAAAB-62195
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.04.2005 - 16 K 1387/04 E
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