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OFD Frankfurt/M. - S 2252 A

Behandlung der Kapitalerträge aus sogenannten „stripped bonds„, die im Privatvermögen gehalten werden

I. Allgemeines

Unter Bond-Stripping versteht man das Trennen der Zinsscheine vom Mantel einer Anleihe. Die einzelnen Zinsscheine und der Mantel werden danach getrennt gehandelt und notiert. Diese sogenannten Strips stellen für sich genommen wirtschaftlich Zero-Bonds mit unterschiedlichen Fälligkeiten dar. Zum Bond-Stripping gehört auch die Möglichkeit, die Strips wieder zur ursprünglichen Anleihe zusammenzuführen.

Der Deutsche Kassenverein AG (DKV) hat ein Verfahren zur Durchführung des Bond-Stripping in Deutschland entwickelt. Kernpunkt des Verfahrens ist die Vergabe von separaten Wertpapierkennummern für die einzelnen Zinsscheine sowie für den Mantel. Die hiernach entstehenden Strips werden nach der Trennung wie normale Zero-Bonds behandelt. Nach dem Verfahren des DKV können nur Anleihen, die in einer Globalurkunde verbrieft sind, zum Bond-Stripping zugelassen werden, so daß Fälle des Tafelgeschäfts nicht vorkommen. Werden die Komponenten zu einer Anleihe wieder zusammengeführt, wird erneut die Wertpapierkennr. der ursprünglichen Anleihe vergeben. Während die Trennung durch jeden Anleihebesitzer vorgenommen werden kann, soll die Wiederzusammenführung nur durch ein Kreditinstitut mö...

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OFD Frankfurt/M. v. 20.01.1997 - S 2252 A

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