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StuB 19/2023 S. 793

Vorschlag zur Änderung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften

Die Europäische Kommission hat am den Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der Schwellenwerte in Art. 3 der Richtlinie (EU) 2013/34 (Bilanzrichtlinie) für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften vorgelegt.

Darin schlägt die Europäische Kommission vor, die in der Bilanzrichtlinie genannten Schwellenwerte auf die folgenden Werte anzuheben:


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Kleinstunternehmen
Kleine Unternehmen
Mittelgroße Unternehmen
Große Unternehmen
Bilanzsumme
≤ 450.000 €
≤ 5.000.000 €
≤ 25.000.000 €
> 25.000.000 €
Umsatzerlöse
≤ 900.000 €
≤ 10.000.000 €
≤ 50.000.000 €
> 50.000...

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