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Vorschlag zur Änderung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften
Die Europäische Kommission hat am den Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der Schwellenwerte in Art. 3 der Richtlinie (EU) 2013/34 (Bilanzrichtlinie) für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften vorgelegt.
Darin schlägt die Europäische Kommission vor, die in der Bilanzrichtlinie genannten Schwellenwerte auf die folgenden Werte anzuheben:
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Kleinstunternehmen
|
Kleine Unternehmen
|
Mittelgroße Unternehmen
|
Große Unternehmen
| |
Bilanzsumme
| ≤ 450.000 € | ≤ 5.000.000 € | ≤ 25.000.000 € | > 25.000.000 € |
Umsatzerlöse
| ≤ 900.000 € | ≤ 10.000.000 € | ≤ 50.000.000 € | > 50.000... |