Gesetzgebung | Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (BMF)
Das BMF hat am den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt“ (Stand: ) veröffentlicht.
Mit dem Gesetz soll der bis zum befristete 100 %-ige Lohnsteuereinbehalt für Reeder um weitere sechs Jahre verlängert werden. Zudem soll der Lohnsteuereinbehalt aus beihilferechtlichen Gründen nicht mehr länger auf die deutsche Flagge beschränkt, sondern auf EU/EWR-Flaggen ausgeweitet werden.
Die Regelungen werden zu jährlichen Steuermindereinnahmen von rund 70 Mio. Euro führen.
Die Anwendung der Neuregelung steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag von Hechtner in der NWB 6/2021 S. 400.
Quelle: BMF online (il)
Nachricht aktualisiert am : Das Gesetz wurde am 17.5.20221 im BGBl. I S. 989 verkündet.
Fundstelle(n):
XAAAH-70649