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Auslandsbeurkundungen im Kapitalgesellschaftsrecht
Sind Akzeptanzprobleme im Inland damit vorprogrammiert?
In Zeiten der Globalisierung und einer damit zunehmenden Verflechtung der Märkte insbesondere innerhalb Europas können für grenzüberschreitend tätige Gesellschaften selbst zunächst unproblematisch erscheinende gesellschaftsrechtlich relevante Maßnahmen im internationalen Rechtsverkehr schnell zur echten Herausforderung und Existenzfrage werden. Dies zeigt sich schon bei eigentlich nur die internen Rechtsbeziehungen der Gesellschaft betreffenden beurkundungspflichtigen Vorgängen, wie sie, angefangen bei ihrer Gründung über eine Beschlussfassung zur Satzungsänderung oder der Abtretung vorhandener bzw. Übernahme neuer Gesellschafteranteile bis hin zur Änderung der Gesellschafts- oder Beteiligungsstruktur, an der Tagesordnung sind. Hiervon betroffen sind dabei aber keineswegs nur diejenigen Gesellschaften, die im Zuge des sog. Gründungstourismus als (Schein-)Auslandsgesellschaften – etwa als englische Limited – entstanden sind. Gravierende Anerkennungs- bzw. Akzeptanzprobleme im Inland können eine deutsche GmbH treffen, deren vor einem ausländischen Notar beurkundete Gründung in das deutsche Handelsregister eingetragen werden soll (§ 12 HGB). Ebenso kann dies au...