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BBK Nr. 4 vom Seite 195

Neuregelung der Quartalsberichterstattung

Anpassung der Börsenordnung (BörsO FWB)

Prof. Dr. Ludwig Hierl

[i]Theile, Bundestag beschließt Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie, BBK 21/2015 S. 979 NWB DAAAF-06922 Mit dem am im BGBl verkündeten Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie wurde die bislang in § 37x WpHG a. F. vorgesehene Verpflichtung zur Erstellung von Quartalsmitteilungen und -berichten für Emittenten von Aktien wieder aufgehoben. Das Recht der Börsenbetreiber, strengere als die gesetzlichen Transparenzanforderungen vorzusehen, blieb von dieser legislativen Regelung nach herrschender Meinung unberührt. Fraglich war daher, ob die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) ihre Börsenordnung (BörsO) anpasst und die nach eigenen Angaben europaweit höchsten Transparenzanforderungen für im Prime Standard gelistete Unternehmen reduziert. Mit der 13. Änderungssatzung wurde die Börsenordnung mit Wirkung ab dem geändert. Nachfolgend werden der nun gültige Rechtsrahmen, die neuen Börsenberichterstattungspflichten sowie die daraus abzuleitenden Handlungsoptionen und Implikationen für die Rechnungslegungspraxis dargestellt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

1. Ziele und wesentliche Inhalte der EU-Vorgaben

[i]Theile, Kapitalmarktorientierte Unternehmen (IFRS, HGB), infoCenter NWB LAAAD-97950 Mit der Transparenzrichtlinie-Änderungs...

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