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Gesetzgebung | Bundestag beschließt Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
[i]Neuerungen für kapitalmarktorientierte UnternehmenDer Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (2013/50/EU) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 30. 9. beschlossen. Das Gesetz führt vor allem zu Änderungen am Wertpapierhandelsgesetz sowie am hierauf gestützten Verordnungsrecht; weitere Änderungen betreffen das Wertpapierprospektgesetz, das Kapitalanlagegesetzbuch, das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz und das Handelsgesetzbuch. Folgende Neuerungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen sind hervorzuheben:
[i]Anhebung der Ordnungsgeld-SanktionenErhebliche Anhebung der Ordnungsgeld-Sanktionen bei pflichtwidrigem Unterlassen der rechtzeitigen Offenlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften (§ 335 HGB): Das Ordnungsgeld beträgt 10 Mio. €, 5 % des (Konzern-)Umsatzes oder das Zweifache des wegen der unterlassenen Offenlegung er...