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Die (Fortführungs-)Prognose bei der Zahlungsunfähigkeit
Qualitative Anforderungen an die Feststellung
Das Instrument der Fortführungsprognose bei der Prüfung der Überschuldung ist hinlänglich bekannt und in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO kodifiziert. Gibt es darüber hinaus auch bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) eine (Fortführungs-)Prognose und wie lange ist gegebenenfalls der Prognosehorizont? Mit dieser Frage will sich der folgende Beitrag auseinandersetzen.
Gehrmann, Insolvenzverfahren, infoCenter NWB BAAAB-05672
Wie wird die Zahlungsunfähigkeit derzeit festgestellt?
Welche Bedingungen sind an eine Prognose geknüpft?
Wie urteilen Rechtsprechung und Literatur zur Dauer des Prognosehorizonts in der zweiten Stufe?
I. Das Prognoseelement bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
1. Die Auffassung des Gesetzgebers
[i]Meyer, IDW S 11 – Neuer Standard zur Beurteilung der Insolvenzreife, NWB 26/2015 S. 1930 NWB LAAAE-92341 Schmittmann, IDW Standard: Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11), StuB 12/2015 S. 465 NWB CAAAE-93008 Schmittmann, Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen, StuB 16/2014 S. 607 NWB XAAAE-71199 Der Schuldner ist gem. § 17 Abs. 2 InsO zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Aus dem Gesetzeswortlaut ist zunächst unmittelbar kein Hinweis auf eine wie auch immer geartete Prognose zu entnehmen. Doch schon der Gesetzgeber stellte klar, es bräuchte im Gesetzestext nicht besonders zum Ausdruck gebracht zu werden, dass...