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BBK Nr. 9 vom Seite 402

Risikoberichterstattung nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB

Entwicklung der Lageberichterstattung (Teil 3)

Klaus Wiechers

[i]Wiechers, Entwicklung der Lageberichterstattung, Teil 1 NWB OAAAE-03829 und Teil 2 NWB ZAAAE-07437Die Risikoberichterstattung soll den Adressaten des Lageberichts entscheidungsrelevante und verlässliche Informationen zur Beurteilung der Risikosituation eines Unternehmens vermitteln. Eine sorgfältig aufbereitete und ordnungsgemäß dokumentierte Risikoberichterstattung ist gerade für mittelständische Unternehmen häufig ein schwieriges Unterfangen, da es an konkreten Berichtsnormen weitestgehend mangelt. Im Falle einer falschen oder unvollständigen Risikoberichterstattung im Lagebericht drohen zudem Schadensersatzansprüche.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

Die Reihe „Neue Anforderungen an die Lageberichterstattung” gliedert sich in die folgenden Teile:

I. Hintergrund und gesetzliche Entwicklung

[i]Wiechers, Neue Entwicklungen bei der Lageberichterstattung durch das BilReG und DRS 15, BBK 5/2005 S. 217 NWB OAAAB-43807Die ursprünglich primär vergangenheitsorientierte Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und des ...

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