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Die beschränkte Steuerpflicht in der EuGH-Rechtsprechung
In immer kürzeren Abständen ergehen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit nationaler Steuerrechtsvorschriften mit europarechtlichen Vorgaben. Zahlreiche Neuregelungen gehen auf diese Urteile zurück. Dieser Beitrag zeigt auf, inwiefern die Rechtsprechung des EuGH speziell zur beschränkten Steuerpflicht auf das deutsche Steuerrecht einwirkt, wie dies zu beurteilen ist und welche Entwicklungstendenzen sich in der aktuellen Rechtsprechung abzeichnen.
I. Rahmenbedingungen: Der Einfluss der EG-Grundfreiheiten auf das nationale Steuerrecht
Nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, wie es in Art. 5 EG-Vertrag vorgesehen ist, darf die Gemeinschaft nur dort tätig werden, wo eine ausdrückliche Kompetenznorm dies vorsieht. Für das Gebiet der indirekten Steuern findet sich in Art. 93 EG ein Harmonisierungsauftrag. Das Umsatzsteuerrecht der Mitgliedstaaten ist infolgedessen durch die 6. EG-Richtlinie , die inzwischen durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie abgelöst wurde, jedenfalls in Bezug auf Vorsteuerabzug und Bemessungsgrundlage umfassend vereinheitlicht worden. Anders verhält es sich mit den direkten Steuern: hier fehlt es an einer dem Art. 93 entsprechenden Vorschrift. Allein ...