Ist durch die im
Steueränderungsgesetz
2007 vom (BGBl I 2006,
1652) erfolgte Änderung des
§ 4 Abs. 5
Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG eine Regelung getroffen worden,
die insoweit gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art.
3 Abs. 1 GG) verstößt, als der Abzug von
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann nicht mehr
möglich ist, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit
kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
steht?
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.