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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Fürsorgepflicht

Henning Rabe v. Pappenheim

I Begriff

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Sie korrespondiert mit der Treuepflicht des Arbeitnehmers (so die herkömmliche Terminologie). Nach der Rechtsprechung des BAG beinhaltet jedes Arbeitsverhältnis die Nebenpflicht des Arbeitgebers, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragspartner nach Treu und Glauben verlangt werden kann. Daraus können sich zum einen Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben. Zum anderen hat er, wenn er seinen Arbeitnehmern bei der Wahrnehmung ihrer Interessen behilflich ist, zweckentsprechend zu verfahren und sie vor drohenden Nachteilen zu bewahren. Der Arbeitgeber ist auch dafür verantwortlich, dass sich alle Beschäftigten, insbesondere auch die Arbeitnehmerinnen, in der betrieblich-beruflichen Sphäre belästigungsfrei bewegen können. Dabei sind allerdings neben den Interessen des betroffenen Arbeitnehmers auch die des Betriebs und der Gesamtbelegschaft zu berücksichtigen. Es muss also immer eine Gesamtabwägung stattfinden. Die Fürsorgepflicht besteht in je...

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