Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teilwertabschreibung bei Aktien des Anlagevermögens
Sinkt der Börsenkurs von Aktien des Anlagevermögens am Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten, ist eine Teilwertabschreibung nur möglich, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt. Der BFH hat nun der Finanzverwaltung widersprochen, wonach es sich im Regelfall nur um eine bloße vorübergehende Kursschwankung handle. Der Beitrag zeigt die Konsequenzen der Entscheidung und stellt die – durch den BFH noch nicht geklärte – bilanzielle Behandlung einer Veränderung des Börsenkurses zwischen Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung dar.
I. Sachverhalt
Dem , NWB ZAAAC-68440, lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin hatte im Mai 2001 Infineon-Aktien zum Stückpreis von 44,50 € erworben und ihrem Anlagevermögen zugeordnet. Zum war der Kurs der Aktien auf 22,70 € gefallen. Anschließend stieg der Börsenwert bis zum Tag der Bilanzaufstellung für 2001 auf 26 €. Die Klägerin nahm daraufhin eine Teilwertabschreibung auf den höheren der beiden Werte vor, nämlich auf den Wert am Bilanzaufstellungstag (= 26 €). Die Teilwertabschreibung belief sich auf insgesamt 468.999,80 €. Das FA und da...