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NWB Nr. 45 vom Seite 3335

Corona-Überbrückungshilfeprogramm: Phase 2 ist gestartet

Das Bundeswirtschaftsministerium teilt Einzelheiten in Form von FAQ mit

Prof. Dr. Ralf Jahn

Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom wird das coronabedingte Überbrückungshilfeprogramm des Bundes in einer „Phase 2“ vom 1.9.– verlängert und ausgeweitet, wobei die Zugangsbedingungen vereinfacht werden. Jetzt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf seiner Webseite in FAQ weitere Einzelheiten mitgeteilt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Von Phase 1 des Überbrückungshilfeprogramms zur Phase 2

[i]Phase 1 galt vom 1.6.–31.8.2020Das mit 24,6 Mrd. € dotierte Überbrückungshilfeprogramm I des Bundes war ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die coronabedingt aufgrund von Betriebsschließungen mit erheblichen Umsatzrückgängen zu kämpfen haben. Es galt vom 1.6.– und schloss nahtlos an das bis zum befristete Soforthilfe-Programm des Bundes an.

[i]Antragstellung war bis zum 9.10.2020 möglichAnträge konnten nur über registrierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte („externe Dritte“) in einem Online-Antragsverfahren S. 3336nach letzter Fristverlängerung bis zum gestellt werden. Das Programm sah einen nach Umsatzeinbruch in den Monaten Juni, Juli und August 2020 [i]Jahn, NWB 32/2020 S. 2370ge...

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