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Abschaffung des sogenannten Pommes-Erlass für innergemeinschaftliche Lieferungen
Nach weit verbreiteter Auffassung eröffnen die Regelungen im Bereich des innergemeinschaftlichen Handels Betrugspotenziale, was wiederum Steuerausfälle zur Folge hat. Die deutsche Finanzverwaltung reagiert nunmehr mit der Abschaffung einer jahrelang erprobten Vereinfachungsregelung. Die betroffenen Unternehmen müssen den Anpassungsbedarf bis Jahresende prüfen.
I. Hintergrund und bisherige Rechtslage
Werden aus dem EU-Ausland inländische Kunden beliefert, stellt dies grundsätzlich eine im EU-Ausland steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung dar, die beim Kunden in Deutschland der Erwerbsbesteuerung unterliegt. Maßgeblich ist, dass der Kunde im Zeitpunkt der Auslieferung bereits feststeht und die Ware unmittelbar zum Kunden gelangt. Soweit der Lieferant im Mitgliedstaat der Versendung nicht ansässig ist, muss er sich für mehrwertsteuerliche Zwecke dort registrieren. Bei Vorliegen der lokalen Voraussetzungen kann er sich alternativ eines Fiskalvertreters für die Erfüllung der entsprechenden Meldepflichten bedienen. Die Konstellation ist auch für in Deutschland ansässige Unternehmen relevant, die z. B. aus logistischen Gründen ausländische Häfen (wie z. B. Rotterdam in den Niederland...