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Private Veräußerungsgeschäfte: Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung bei Ratenzahlung
Anm. zum
[i]BFH, Urteil vom 6.12.2016 - IX R 18/16 NWB WAAAG-40817 Der BFH hat mit dem Besprechungsurteil erstmals zum Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts bei Ratenzahlung im Rahmen der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Stellung genommen und entschieden, dass bei zeitlich gestreckter Zahlung des Veräußerungserlöses in verschiedenen Veranlagungszeiträumen der Veräußerungsverlust anteilig nach dem Verhältnis der Teilzahlungsbeträge zu dem Gesamtveräußerungserlös in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen der Zahlungszuflüsse anfällt ( NWB WAAAG-40817).
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
1. Hintergrund
[i]Grundlagen „Private Veräußerungsgeschäfte“ NWB IAAAE-41266 Nach § 22 Nr. 2 EStG sind sonstige Einkünfte (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG) auch Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG. Diese umfassen insbesondere gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt...