Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wirtschaftsguttransfer zwischen Schwester-Personengesellschaften
„Zoff am BFH“ am Scheideweg
Der unter dem von Prof. Dr. Gosch begründeten Schlagwort „Zoff am BFH“ bekannt gewordene Streit zwischen dem I. und IV. Senat des BFH, ob der Wirtschaftsguttransfer zwischen den Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften zu Buchwerten möglich ist, steht an einem Scheideweg. Der I. Senat hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insofern gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, als der Wirtschaftsguttransfer zwischen Personengesellschaften nicht zum Buchwert möglich ist. Der nachfolgende Beitrag bettet diesen Beschluss in den dazu geführten Diskurs ein und wagt abschließend eine Prognose zu der Frage, ob der Vorlagebeschluss überhaupt zulässig war.
I. Ausgangssachverhalt
An der grundbesitzenden GmbH & Co. KG 1 sind die Kommanditisten A und B jeweils mit 50 % am Vermögen beteiligt. Die Komplementärin, eine GmbH, ist nicht am Vermögen der KG 1 beteiligt. A und B gründen eine KG 2, an der sie ebenfalls hälftig am Vermögen beteiligt sind. Zur Erbringung der Kommanditeinlage i. H. von 50.000 € bei der KG 2, wird ein Grundstück von der KG 1 mit einem Buchwert i. H. von 100.000 € eingebracht. Der die Kommanditeinlage übersteigende B...