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ELSTAM-Einführung – Infoschreiben für Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer
Ab sind alle Arbeitgeber verpflichtet, das Anfang November gestartete ELStAM-Verfahren zu nutzen und die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Freibeträge, Kinderfreibeträge) zum Datenabgleich elektronisch abzurufen. Aktuell besonders wichtig: Arbeitnehmer müssen ihre Freibeträge für das Jahr 2013 beim Finanzamt neu beantragen.
Dazu und zu weiteren Punkten, die beachtenswert sind, haben das BMF und das Kommunikationsprojekt zur Einführung der ELStAM verschiedene Informationsschreiben vorbereitet, die dem Arbeitgeber helfen sollen, seiner Informationspflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern zu genügen.
Infoschreiben über Start des elektronischen Abrufs beim Arbeitgeber
Infoschreiben zusammen mit der 1. Lohnabrechnung nach erfolgtem 1. Abruf
Mehr zum Thema mit weiterführenden Informationen bei Schramm/Harder-Buschner,